Chancenkarte Deutschland
Einreise nach Deutschland ohne Jobangebot
Deine Vorteile
-
Suche Jobs und bewirb Dich direkt in Deutschland
-
Integriere Dich schnell in den deutschen Arbeitsmarkt
-
Finde Jobs, die Deinen Fähigkeiten entsprechen
Was ist die deutsche ChancenÂkarte?
Bei der Chancenkarte handelt es sich um ein neues Visumprogramm, das darauf abzielt, talentierte Menschen wie Dich aus der ganzen Welt nach Deutschland zu holen. Mit der Chancenkarte kannst Du bereits ohne vorherige Zusage eines Arbeitsplatzes nach Deutschland einreisen und hast dann bis zu einem Jahr Zeit, einen festen Arbeitsplatz zu finden.
Grundlage für die Vergabe des Visums ist ein Punktesystem zur Bewertung Deiner Qualifikationen, Deiner Berufserfahrung, Deiner deutschen Sprachkenntnisse, Deines Alters und noch einiger anderer Faktoren.
Das Chancenkarte-Programm ist flexibel. Ausländische Abschlüsse werden anerkannt, Teilzeitarbeit ist auch möglich und der Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist Dir offen. Ob Ingenieur, IT-Spezialist oder Fachkraft im Gesundheitswesen – die Chancenkarte soll Deine Träume unterstützen und Dir helfen, eine erfüllende Karriere in einer der führenden Wirtschaftsnationen der Welt aufzubauen.
Vorteile für Dich:
-
Du kannst ohne Jobangebot nach Deutschland einreisen und hast bis zu 1 Jahr Zeit, den perfekten Job zu finden, der Deinen Fähigkeiten entspricht.
-
Anerkennung Deiner ausländischen Qualifikationen, erleichtert Dir die Arbeitssuche und die Integration.
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Teilzeitarbeit von bis zu 20 Stunden pro Woche während der Suche nach einer Vollzeitstelle ist erlaubt.
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Nach Deiner erfolgreichen Jobsuche hast Du die Möglichkeit eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
-
Teilnahme an zweiwöchigen Probearbeiten, so oft Du willst, um den richtigen Arbeitsplatz zu finden.
Voraussetzungen für die Beantragung Deiner Chancenkarte
Um die deutsche Chancenkarte zu beantragen, musst Du einige wichtige Kriterien erfüllen:
- Qualifikation: Du brauchst eine anerkannte Qualifikation, z. B. einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre).
- Sprache: Du solltest Grundkenntnisse in Deutsch (Niveau A1 oder höher) oder Englisch (Niveau B2 oder höher) nachweisen können.
- Lebensunterhalt: Du musst in der Lage sein, Dich während Deines Aufenthalts in Deutschland finanziell selbst zu versorgen und benötigst eine gültige Krankenversicherung.
- Punktesystem: Du musst mindestens 6 Punkte aus verschiedenen Kriterien erreichen. Das Chancenkarte-Punktesystem in Deutschland bewertet Deine Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Dein Alter, frühere Aufenthalte im Land und potenzielle Jobangebote.
Wenn Du diese Anforderungen erfüllst, bist Du bestens vorbereitet, um eine Karriere in Deutschland zu starten und Dich erfolgreich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
Wie Du Punkte sammelst
Du kannst Dich sofort für die Chancenkarte bewerben, wenn Du einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss hast, der in Deutschland voll anerkannt ist oder wenn Du Deinen Hochschulabschluss oder Deine Berufsausbildung in Deutschland absolviert hast.
Ansonsten musst Du mindestens 6 Punkte erreichen, um Dich für die Chancenkarte zu qualifizieren. Überprüfe die folgenden Kriterien und addiere die Punkte, die Du dafür erhältst.
- Du bereits einen Antrag auf Anerkennung Deiner ausländischen Qualifikation gestellt hast und die relevante deutsche Behörde eine teilweise Gleichwertigkeit bestätigt hat.
- Du Deutschkenntnisse auf Niveau B2 oder höher hast
oder - Du in den letzten sieben Jahren fünf Jahre Berufserfahrung gesammelt hast.
- Du unter 35 Jahre alt bist
oder - Du Deutschkenntnisse auf Niveau B1 hast
oder - Du in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hast.
- Du zwischen 36 und 40 Jahre alt bist
oder - Du nachweist, dass Du in den letzten fünf Jahren legal und ununterbrochen mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt hast (touristische Aufenthalte ausgenommen)
oder - Du Deutschkenntnisse auf Niveau A2 hast
oder - Du Englischkenntnisse auf Niveau C1 hast
oder - Deine Ehepartnerin bzw. Dein Ehepartner die Anforderungen für die Chancenkarte auch erfüllt
oder - Deine qualifizierten Fähigkeiten zu einem Beruf gehören, der in Deutschland stark nachgefragt wird (Mangelberuf).
Gut zu wissen: Die Hauptanforderung besteht darin, mindestens 6 Punkte zu erreichen. Sobald man diese Punktzahl erlangt, gelten alle Bewerber als berechtigt.
Solange Du 6 oder mehr Punkte hast, kannst Du Dich für die Chancenkarte bewerben. Es gibt keinen Wettbewerbsvorteil aufgrund der Punktzahl über der Mindestanforderung.
Einige Beispiele für die PunkteÂberechnung der deutschen ChancenÂkarte
Maria Fernandez
Maria Fernandez ist eine 29-jährige Software-Entwicklerin aus Brasilien. Sie hat einen Bachelor-Abschluss in Informatik und 4 Jahre Berufserfahrung in ihrem Bereich gesammelt. Maria spricht Deutsch auf B2-Niveau und Englisch auf C1-Niveau. Obwohl sie noch nie in Deutschland gelebt hat, möchte sie dort ihre berufliche Karriere verfolgen.
Punkteberechnung
- 3 Punkte: Deutschkenntnisse auf Niveau B2 oder höher
- 2 Punkte: Unter 35 Jahre alt
- 1 Punkt: Englischkenntnisse auf C1-Niveau
Gesamtpunkte: 6
Ravi Kumar
Ravi Kumar ist ein 37-jähriger Elektroingenieur aus Indien. Er hat einen M.Sc. in Elektrotechnik, der von den deutschen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô als teilweise gleichwertig anerkannt wurde. In den letzten 7 Jahren hat Ravi 6 Jahre Berufserfahrung gesammelt. Vor drei Jahren lebte er für ein Jahr mit einem Arbeitsvisum in Deutschland. Ravi spricht Englisch auf C1-Niveau. Zusätzlich sind seine Fähigkeiten in Deutschland stark nachgefragt (Mangelberuf), und seine Ehefrau erfüllt ebenfalls die Anforderungen für die Chancenkarte.
Punkteberechnung
- 4 Punkte: Anerkennung seiner ausländischen Qualifikation durch deutsche µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô
- 3 Punkte: Fünf Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren
- 1 Punkte: Ehefrau erfüllt die Anforderungen für die Chancenkarte
- 1 Punkt: Zwischen 36 und 40 Jahre alt
- 1 Punkt: Englischkenntnisse auf C1-Niveau
- 1 Punkt: Legal und ununterbrochen mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt (nicht touristisch)
- 1 Punkt: Qualifizierte Fähigkeiten in einem Mangelberuf
Gesamtpunktzahl: 12
Beide möchten die Chancenkarte nutzen, um nach Deutschland zu ziehen und dort zu arbeiten. Nachdem Maria und Ravi die Voraussetzungen der Chancenkarte erfüllen, müssen sie nachweisen, dass sie über die nötigen finanziellen Mittel und Versicherungen verfügen, um das Visum zu erhalten.
Um den gesamten Prozess zu vereinfachen, entscheiden sie sich für das Value Package von Expatrio. Das Value Package umfasst ein Sperrkonto, eine Krankenversicherung und viele weitere Vorteile wie ein kostenloses deutsches Bankkonto.
So umgehen sie den Papierkram und sichern sich die notwendigen Bank- und Sperrkonten sowie die Krankenversicherung – alles über die Online-Plattform von Expatrio.
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FAQs
Was Du über die deutsche Chancenkarte wissen musst.
Wie beantrage ich die deutsche Chancenkarte?
Seit 1. Juni 2024 kannst Du den Antrag bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Deinem Heimatland oder bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen.
Bitte achte darauf, dass Du alle erforderlichen Unterlagen dabei hast. Dazu gehören auch Nachweise über
- Qualifikationen
- Sprachkenntnisse
- finanzielle Mittel
- Krankenversicherung
Außerdem musst Du ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einreichen.
Wie hoch ist die Antragsgebühr?
Die Visagebühr für die deutsche Chancenkarte beträgt 75 € (zahlbar in der Landeswährung zum aktuellen Wechselkurs).
Wie weise ich nach, dass ich über genügend finanzielle Mittel verfüge?
Du musst nachweisen, dass Du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um Dich und ggf. Deine Familienangehörigen in Deutschland ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu unterhalten.
Dazu musst Du finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.027 € pro Monat auf einem Sperrkonto nachweisen. Alternativ kannst Du einen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitbeschäftigung vorlegen. Aufgrund des Mindestlohns in Deutschland sollte dieser Arbeitsvertrag ausreichen, um die finanziellen Mittel nachzuweisen.
Unter Umständen kann auch eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person (Sponsor) als Nachweis der finanziellen Mittel akzeptiert werden.
Meine Chancenkarte wurde genehmigt – wie geht es weiter?
- Reise nach Deutschland: Nutze Deine Chancenkarte, um nach Deutschland einzureisen. Achte darauf, dass Du alle notwendigen Dokumente dabei hast, z. B. Deinen Pass, Nachweise über Deine Qualifikationen, finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung.
- Melde Deinen Wohnsitz an: Melde Deine Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Deiner Ankunft beim Bürgeramt an.
- Suche nach Arbeit: Suche aktiv nach Arbeitsstellen, die Deinen Qualifikationen entsprechen. Du kannst Jobportale nutzen, Jobmessen besuchen und Dich mit potenziellen Arbeitgebern vernetzen.
- Probearbeiten: Nutze die Möglichkeit, bis zu zwei Wochen in Jobs zur Probe zu arbeiten, um eine passende Stelle zu finden. Diese Option kannst du übrigens mehrmals nutzen.
- Teilzeitarbeit: Während Du eine Vollzeitstelle suchst, darfst Du bis zu 20 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten.
- Beantrage eine Aufenthaltserlaubnis: Sobald Du eine Arbeit in Festanstellung gefunden hast, musst Du bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um weiterhin legal in Deutschland sein und arbeiten zu können.
Wie lange ist die deutsche Chancenkarte gültig?
Die deutsche Chancenkarte ist zunächst für ein Jahr gültig. In dieser Zeit kannst Du nach einem Job suchen und Teilzeit arbeiten (bis zu 20 Stunden pro Woche). Die einjährige Gültigkeitsdauer der Chancenkarte beginnt in der Regel ab dem Datum der Einreise nach Deutschland, nicht ab dem Datum der Ausstellung oder des Visum-Stempels.
Was passiert, wenn ich einen Job gefunden habe?
Dein neuer Arbeitgeber kann Dir bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis behilflich sein, aber in erster Linie bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Du über die richtigen Dokumente und Genehmigungen verfügst, um legal in Deutschland arbeiten zu können. Kontaktiere die Ausländerbehörde und informiere sie darüber, dass Du einen festen Job gefunden hast. Du musst eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sodass Du über die einjährige Gültigkeitsdauer der Chancenkarte hinaus in Deutschland bleiben und legal arbeiten darfst.
Welche Art von Aufenthaltserlaubnis Du brauchst, hängt von Deiner Arbeitsstelle und Deinen Qualifikationen ab. Möglicherweise musst Du einen Termin oder ein Gespräch bei der Ausländerbehörde vereinbaren. Dein Arbeitgeber kann Dir dabei helfen, indem er sicherstellt, dass alle arbeitsbezogenen Dokumente korrekt und vollständig sind.
Sobald Deine Aufenthaltserlaubnis genehmigt ist, kannst Du mit Deinem neuen Status in Deutschland arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für einen längeren Zeitraum erteilt und kann je nach Beschäftigungssituation verlängert werden. Mit einer Aufenthaltserlaubnis hast Du Zugang zu verschiedenen Leistungen und Diensten in Deutschland, einschließlich Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung.
Nach einer bestimmten Zeit des ununterbrochenen Aufenthalts und wenn Du bestimmte Kriterien erfüllst, kannst Du eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Was passiert, wenn meine Chancenkarte abläuft?
Wenn Deine Chancenkarte bald abläuft und Du noch keine Arbeit gefunden hast, hast Du drei Möglichkeiten:
- Verlassen: Wenn Du keinen Job gefunden hast, musst Du das Land verlassen, da Du die Kriterien nicht mehr erfüllst, um mit der Chancenkarte in Deutschland zu bleiben.
- ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù²Ô: Wenn Du eine Arbeitsstelle gefunden hast oder gerade dabei bist, Dein Visum umzuwandeln, beantrage vor Ablauf der Karte eine Verlängerung. Dazu musst Du Deinen Arbeitsvertrag und andere notwendige Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorlegen.
- Später zurückkehren: Wenn Du Deutschland verlässt, ohne eine Arbeit gefunden zu haben, kannst Du die Chancenkarte oder ein anderes Visum erneut beantragen, wenn sich Deine Umstände geändert haben und Du die Voraussetzungen erfüllst.
Kann ich mit der Chancenkarte auch in anderen EU-Ländern arbeiten?
Nein, die Chancenkarte ist auf Deutschland beschränkt und berechtigt nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme in anderen EU-Ländern. Wenn Du in anderen EU-Ländern arbeiten möchtest, musst Du dort eine gesonderte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt jedoch verschiedene EU-Regelungen, die das Arbeiten in anderen EU-Ländern erleichtern, insbesondere wenn Du bereits in einem anderen EU-Land gearbeitet oder gelebt hast.
Brauchen wir separate Sperrkonten, wenn mein Ehepartner und ich beide Anspruch auf die Chancenkarte haben?
Das hängt vom Einzelfall ab. Es kann sein, dass es möglich ist, ein gemeinsames Konto zu nutzen. Das musst Du allerdings mit der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Deinem Land klären.
Ist ein Sperrkonto schon für die Beantragung der Chancenkarte erforderlich?
Wenn Du weder ein Verpflichtungserklärung noch ein Jobangebot für eine Teilzeitbeschäftigung hast, brauchst Du wahrscheinlich ein Sperrkonto. Bitte kontaktiere hierfür die deutsche Botschaft oder das Konsulat, um dies zu erfragen.
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[2] TK-Flex ist ein Wahltarif und steht nur berechtigten TK-Krankenversicherungskunden zur Verfügung. Sobald die TK-Mitgliedschaft aktiviert ist, kann TK-Flex genutzt werden. Expatrio bietet den Nutzern eine detaillierte Anleitung, wie dies erfolgen kann. Innerhalb von TK-Flex haben die Nutzer die Möglichkeit, Services abzulehnen, die sie nicht benötigen. Im Gegenzug erhalten sie einen Cashback-Bonus von bis zu 90 Euro pro Jahr. Sollten die Services dennoch benötigt werden, können TK-Nutzer den Krankenversicherungsschutz reaktivieren, indem sie eine Gebühr von 24 Euro pro Service (bis zu 120 Euro) pro Jahr zahlen. Bitte besuche unsere, um mehr zu erfahren.
[3] Kostenloser Incoming-/ Reiseversicherungsschutz für bis zu 92 Tage als Teil des Vorteilspaket für berechtigte Nutzer im Wert von bis zu 95 Euro.
[4] In der Ausgabe vom 07/2023 wurde die TK von Focus-Money Business Magazin als "Beste Studenten-Krankenversicherung" ausgezeichnet.
[5] DR-WALTER wurde ausgezeichntet für den Super Start Award durch das Study Travel Magazin
[6] Ohne Aufenthaltsgenehmigung hast du nur vorübergehend Zugang zu deinem Bankkonto. Wenn du deine Aufenthaltsgenehmigung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens (ca. 6 Monate) hochlädst, erhältst du dauerhaften Zugang zu deinem Bankkonto und allen damit verbundenen Vorteilen.